Anerkennungen
Was sind Anerkennungen?
Der Begriff Anerkennung bedeutet die Übernahme folgender Leistungen in ein Studium an einer österreichischen Universität bzw. in einen Fachhochschul-Studiengang:
- Prüfungen, die an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität, Hochschule oder sonstigen postsekundären Bildungseinrichtung, einer berufsbildenden höheren Schule oder einem Lehrgang universitären Charakters absolviert wurden;
- die wissenschaftliche Tätigkeit in Betrieben oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Die genauen Regelungen dazu finden sich im Universitätsgesetz 2002, § 78
Anerkennungen Vorgangsweise
Nach der Erfassung der beantragten Anerkennung(en) in UNIGRAZonline können die Unterlagen der Vorsitzenden der Curricula-Kommission Molekularbiologie vorgelegt werden (siehe Sprechstundentermine). Nach der Bearbeitung können die Studierenden den unterschriebenen Antrag selbst im Prüfungsreferat der Naturwissenschaftlichen Fakultät abgeben. Alternativ ist es möglich, die Anerkennungsanträge im Studiendekanat oder im Sekretariat des IMB (EG) abzugeben (dauert länger). In unklaren Fällen sollte von den Studierenden auf jeden Fall die erste Variante gewählt werden.
Beachten Sie, dass Anerkennungen in der Regel an der Stammuniversität (B = KFU; F = TU) durchzuführen sind!
Curricula-Kommissions Vorsitzende
Karina Preiß-Landl
Institut für Molekulare Biowissenschaften
8010 Graz, Heinrichstraße 31/II
Montag 09:00-11:00
NEU: Heinrichstr. 31, 1. Stock
Anmeldung via Moodle!
ACHTUNG: Anerkennungen in den Freien Wahlfächern (postsek. Bildungseinrichtungen in Österreich) erfolgen direkt im Studienreferat!
Studiendedekan TU Graz
Mario Klimacek
Studiendekan, TU Graz8010 Graz, Petersgasse 10-12/I
Donnerstags 10:00 - 11:00
in Raum BC 01 008